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Deutsches Generalkonsulat in Jerusalem

  • ERC337895-CGGJ
  • Corporate body
  • Ab 1842

Das preußische Konsulat in Jerusalem wurde 1842 gegründet. Ab 1868 war sie als Konsulat des Norddeutschen Bundes und in den Jahren 1871-1913 als Konsulat - und seit 1913 als Generalkonsulat - des Deutschen Reiches tätig. 1844 wurde in Jaffa eine deutsche Konsularagentur gegründet, die als Zweigstelle des Konsulats in Jerusalem fungierte. 1870 wurde das Büro in Jaffa als Vizekonsulat anerkannt. Ein professioneller Konsul wurde 1895 in Jaffa ernannt und der Status des Büros wurde entsprechend geändert, um die Zuständigkeit in Zivil- und Strafsachen einzubeziehen. In Haifa nahm 1877 eine Konsularagentur ihre Arbeit auf, die 1908 zum Vizekonsulat wurde. Mit der Eroberung Palästinas durch die alliierten Armeen 1917 wurden die Konsulate geschlossen und die deutschen Interessen vom spanischen Konsulat wahrgenommen. 1924 wurde dem spanischen Konsulat ein deutscher Konsul angegliedert und 1925 ein deutscher Konsul für Palästina wieder ernannt. Das Konsulat wurde 1939 bei Ausbruch des Zweiten Weltkriegs geschlossen.

Während seiner ersten 25 Jahre war das Jerusalemer Konsulat der Verwaltungsbehörde des Generalkonsulats in Beyrouth unterstellt; es wurde 1868 dem Außenministerium in Berlin unterstellt und 1913 offiziell in den Rang eines "Generalkonsulats" erhoben.

Während seiner 97-jährigen Tätigkeit wurden die territorialen Grenzen des Konsulats in Jerusalem mehrfach geändert. Während der osmanischen Zeit war die Gerichtsbarkeit des Konsulats koextensiv mit dem Verwaltungsbereich des Sanjak (Bezirk) von Jerusalem, der Jaffa und das Gaza-Gebiet umfasste. Im Jahre 1871 kamen die Sanjaks von Acre und Nablus hinzu, aber ein Jahrzehnt später wurde der Sanjak von Acre, einschließlich Haifa, an den deutschen Konsul in Beyrouth übergeben. Im Jahre 1883 wurde der neue Sanjak von Ma'an (Südtransjordanien) unter die Gerichtsbarkeit des Konsuls in Jerusalem gebracht.

Archivalien befinden sich im ISA (Jerusalem) mit einem Duplikat in Berlin.